Informationen
Link: Kontaktdaten Deutsche Post AG / Postbank AG
Link: Formulare
Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§62 BeamtVG) sind Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen (Ruhestandbeamte und -beamtinnen, Witwen, Witwer, Waisen und Personen, die Unterhaltsbeiträge empfangen) verpflichtet, dem für sie zuständigen Versorgungscenter (die Anschriften finden Sie auf Ihrer Bezügemitteilung) unverzüglich alle Umstände anzuzeigen, die Einfluss auf die Höhe ihrer Versorgung haben können (siehe auch Merkblatt für Versorgungsberechtigte unter Link „Merkblätter“).
Link: Merkblätter
Link: Kontaktdaten Postbeamtenkrankenkasse
Link: Kontaktdaten BARMER
Link: Versorgungs Anstalt Post