Informationen

Link: Kontaktdaten Deutsche Post AG / Postbank AG

Link: Formulare

Nach den gesetzlichen Bestimmungen (§62 BeamtVG) sind Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen (Ruhestandbeamte und -beamtinnen, Witwen, Witwer, Waisen und Personen, die Unterhaltsbeiträge empfangen) verpflichtet, dem für sie zuständigen Versorgungscenter (die Anschriften finden Sie auf Ihrer Bezügemitteilung) unverzüglich alle Umstände anzuzeigen, die Einfluss auf die Höhe ihrer Versorgung haben können (siehe auch Merkblatt für Versorgungsberechtigte unter Link „Merkblätter“).

Link: Merkblätter

Link: Kontaktdaten Postbeamtenkrankenkasse

Link: Kontaktdaten BARMER

Link: Versorgungs Anstalt Post